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Für ein faires Miteinander

Graepel hat ein Hinweisgebersystem eingerichtet, um die Vorgaben der sogenannten Whistleblowing-Richtlinie (EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern vom 16.12.2019 – EU-Direktive 2019/1937) umzusetzen. Über dieses System können interne und externe Personen Hinweise auf mögliche Vorfälle geben – auf Wunsch auch anonym.

Dafür stehen verschiedene Meldewege zur Verfügung, über die potenzielles Fehlverhalten von Mitarbeitenden oder Verstöße gegen unseren Verhaltenskodex sowie gegen Vorgaben in der Lieferkette gemeldet werden können. So stellen wir sicher, dass Hinweise zeitnah geprüft und – wenn nötig – entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.

Wenn Sie Fragen zum Verhaltenskodex haben oder einen Hinweis geben möchten, können Sie sich jederzeit an Ansprechpartner in Ihrem direkten Arbeitsumfeld wenden. Dazu gehören zum Beispiel Ihre Vorgesetzten, die Werkleitung, die Personalabteilung oder der Betriebsrat. Alle Personen, die Hinweise entgegennehmen, behandeln diese selbstverständlich vertraulich und gehen verantwortungsvoll mit den Informationen um.

Zusätzlich zu diesen persönlichen Ansprechpartnern bieten wir auch die Möglichkeit, Hinweise per E-Mail zu melden.

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